Wie wäre denn ein Nachweis zu erbringen ?
Was Österreich unter unter “Glaubhaftmachung” versteht, kann man auf Österreich.gv.at nachlesen.
Dort heißt es “Unter Glaubhaftmachung versteht man eine Beweisführung, bei der eine Tatsache schon dadurch glaubhaft gemacht wird, wenn diese der Richterin/dem Richter als wahrscheinlich erscheint (vor allem bei Zivilprozessen).”