Allgemeine Geschäftsbedingungen der Radler-Rast Touristik GmbH
Die Radler-Rast Touristik GmbH kann sowohl als Reise Vermittlerin als auch als Reise Veranstalterin auftreten.
Als Reise Vermittlerin übernimmt die Radler-Rast Touristik GmbH die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer Reiseveranstalter zu bemühen.
In diesem Fall gelten auch die Bedingungen der vermittelten Reiseveranstalter, der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff) und der anderen vermittelten Leistungsträger.
Als Reise Veranstalterin bietet die Radler-Rast Touristik GmbH entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis oder einzelne touristische Leistungen an und stellt dazu Prospekte und Informationen im Internet zur Verfügung.
Rechtliche Grundlage sind die RICHTLINIE (EU) 2015/2302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates und das Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz – PRG).