Gemäß der Novelle zur Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2018, und der Pauschalreiseverordnung (PRV), BGBl. II Nr. 260/2018, benötigen Gewerbetreibende für das Veranstalten von Pauschalreisen und das Zusagen verbundener Reiseleistungen eine Ausübungsberechtigung für Reiseleistungen.
Diese Ausübungsberechtigung ersetzt die vormalige Eintragung in das beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort geführten Veranstalterverzeichnis und wird im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen.
Die entsprechenden Informationen stehen über das GISA öffentlich und kostenfrei zur Verfügung und können für die Radler-Rast Touristik GmbH über eine GISA-Abfrage durch Eingabe des Firmennamens oder der GISA-Zahl: 30815988 eingesehen werden.
Bei Problemen mit Online-Käufen können Sie über das Portal “Online Streitbeilegung” der Europäischen Kommission gemäß Art. 14 Abs. 1 der EU Verordnung Nr. 524/2013 zu einer außergerichtlichen Einigung gelangen.